Bei tumorbedingten Schmerzen bieten effektive Schmerzmedikamente (Analgetika) die schnellste und wirksamste Hilfe.
Bei entsprechender Verwendung und Indikation führen sie nicht zur Abhängigkeit und sind auch sonst mit vergleichsweise wenigen Nebenwirkungen behaftet.
Allgemein werden zwei Gruppen von Schmerzmedikamenten unterschieden:
- Opioide, die sich chemisch vom Opium ableiten lassen
- Alle anderen Schmerzmittel, die als Nicht-Opioide bezeichnet werden
In welcher Reihenfolge die verfügbaren Schmerzmedikamente eingesetzt werden können, hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in in den aktuellen evidenzbasierten WHO-Leitlinien beschrieben.
Nicht-Opioide
Zur Gruppe der Nicht-Opioide gehören viele Schmerzmittel, die allgemein häufig zur Therapie von Schmerzen eingesetzt werden. Keines dieser Schmerzmittel fällt unter das Betäubungsmittelgesetz.
Eine wichtige Gruppe der Nicht-Opioide sind Medikamente, die entzündungshemmend, fiebersenkend und schmerzlindernd wirken. Sie werden unter der Bezeichnung "Nicht-steroidalen Antirheumatika" zusammengefasst, abgekürzt NSAR.
Der Begriff erklärt sich daraus, dass diese Medikamente ursprünglich für rheumatische Erkrankungen entwickelt wurden und kein Kortison enthalten.
Zu den NSAR gehören beispielsweise
- Ibuprofen
- Diclofenac
- Acetylsalicylsäure (ASS)
- Indometacin
Zu den möglichen Nebenwirkungen von NSAR gehören vor allem:
- Beschwerden im Verdauungstrakt
- Übelkeit und Erbrechen
- Oberbauchschmerzen
- Magengeschwüre
- Nierenschädigung
Paracetamol und Novaminsulfon gehören ebenfalls zur Gruppe der Nicht-Opiode. Beide Substanzen wirken auch schmerzlindernd und fiebersenkend, aber so gut wie nicht entzündungshemmend.
Opioide
Opioide wirken schmerzlindernd durch die Bindung an spezifische Rezeptoren, die vor allem im Gehirn und im Rückenmark zu finden sind.
Damit werden die Weiterleitung und Verarbeitung von Schmerzreizen über die Schmerzbahnen zum Gehirn
blockiert.
Allgemein wird zwischen schwächeren und starken Opioiden unterschieden.
Beispiele für schwach wirksame Opioide sind
Beispiele für stark wirksame Opioide sind
- Oxycodon
- Morphin
- Hydromorphon
- Alfentanil
- Buprenorphin
- Methadon
- Fentanyl
- Tapentadol
Alle diese Medikamente sind verschreibungspflichtig. Zudem fallen alle stark wirksamen Opioide unter das Betäubungsmittel- (BTM) gesetz und bedürfen einer besonderen Verordnung mit BTM-Rezepten.
Mögliche Nebenwirkungen von Opioiden
Opioide verursachen auch bei Langzeitanwendung keine Organschäden und zählen somit in der Onkologie zu den sichersten Medikamenten.
Trotzdem kann es zu Nebenwirkungen kommen, zu denen vor allem die folgenden gehören:
- Magen-Darm-Störungen
- Verstopfung (Obstipation)
- Wichtig ist daher die frühzeitige vorbeugende Gabe von Abführmitteln (Laxanzien) während der gesamten Zeit der Opiod-Therapie
- Übelkeit und Erbrechen
- Dies kann mit entsprechenden brechreizlindernden Medikamenten (Anti-Emetika) wirksam gelindert werden
- Störungen des zentralen Nervensystems (ZNS)
- Bewusstseinsstörungen (Benommenheit)
- Konzentrationsstörungen
- Kopfschmerzen
- Halluzinationen
- Verstärktes Schmerzempfinden
Nur bei einer zu hohen Dosis und/oder der zu schnellen Gabe von Injektionen oder Tropfen besteht die Gefahr der Störung des Atemantriebs (Atemdepression).