Es gibt viele verschiedene Arten und Formen der Psychotherapie ohne den Einsatz von Medikamenten, die wissenschaftlich anerkannt sind.Dazu gehören beispielsweise
- Psychoanalyse
- Verhaltenstherapie
- Gesprächstherapie
- Systemische Therapie
Allgemein kann eine Psychotherapie als Einzel-, Gruppen- und Paartherapie durchgeführt werden.
Die Dauer der Behandlung ist unterschiedlich. Eine Kurzzeittherapie, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird, umfasst in der Regel bis zu 25 Sitzungen. Darüber hinaus richtet sich die Dauer einer Psychotherapie unter anderem auch nach dem gewählten Therapieverfahren und den Wünschen der Patient:innen.
Grundsätzlich werden die Kosten für eine Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Psycholog:innen müssen eine staatliche Erlaubnis besitzen, als Psychologische Psychotherapeut:innen den Psychotherapeutenberuf ausüben zu dürfen (Approbation)
- Ärzt:innen müssen einen Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder für Psychiatrie und Psychotherapie erworben haben oder die Zusatzbezeichnung Psychotherapie besitzen
- Die Therapeut:innen müssen von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen sein, also eine Kassenzulassung besitzen
Wenn die Patient:innen innerhalb einer angemessenen Wartezeit (bis zu sechs Wochen) keinen kassenzugelassenen Psychotherapeut:innen findet, kann er sich diese Leistung selbst beschaffen. Die Krankenkasse ist dann auch verpflichtet, die entstandenen Kosten einer Behandlung auch bei nicht kassenzugelassenen Psychotherapeut:innen zu erstatten (sogenanntes Kostenerstattungsverfahren).
Bei privaten Krankenversicherungen richtet sich die Kostenübernahme nach dem abgeschlossenen Tarif.
In besonderen Situationen können auch Medikamente (Psychopharmaka) als Bestandteil des gesamten onkologischen Behandlungsplans eingesetzt werden. Sie lindern Beschwerden wie anhaltende Niedergeschlagenheit, Angst, Schlafstörungen oder Antriebslosigkeit. Psychopharmaka dürfen nur von Ärzt:innen, nicht von Psycholog:innen verordnet werden.
Eine Übersicht zu hilfreichen Links finden Sie unter "Onkologie-Informationen für Pflegerkräfte".